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S.Michael-Photography
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Jegliches Zuwiderhandeln, gegen ein auf dem Urheberrechtsgesetz(UrhG) i.d.g.F. gegründetes Ausschließungsrecht, zieht ausnahmslos sowohl zivilrechtliche (§81 UrhG), entgeltliche(§86 UrhG), sowie unter Umständen strafrechtliche Forderungen, respektive Konsequenzen nach sich.
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